Wie erhalte ich eine Behandlung?

Die logopädische Therapie muss von einem Arzt verordnet werden (Kassen– oder Privatrezept).

Eine Heilmittelverordnung für Logopädie erhalten Sie z.B. bei:

pfeil HNO–Ärzten
pfeil Phoniatern
pfeil Kinderärzten
pfeil Neurologen
pfeil Internisten
pfeil Hausärzten
pfeil Kieferorthopäden
pfeil Zahnärzten

Mit ihrer Verordnung vereinbaren Sie telefonisch, persönlich oder über das Kontaktformular einen Termin mit mir. Beachten Sie bitte, dass die Heilmittelverordnung 14 Tage nach Ausstellung ihre Gültigkeit verliert.

Zu Ihrem ersten Termin in meiner Praxis bringen Sie bitte die Verordnung des Arztes mit.

Zur Befunderhebung erfolgt zunächst eine genaue Diagnostik. Anschließend bespreche ich mit Ihnen die Therapieinhalte und Behandlungsziele, wobei Ihre persönlichen Fragen und Wünsche mit einbezogen werden.

Wer trägt die Kosten?

1. Bei gesetzlicher Krankenversicherung

Logopädische Therapien sind Teil der medizinischen Grundversorgung und werden von allen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Für Patienten ab dem 18. Lebensjahr wird aktuell eine Zuzahlung von 10 € pro Rezept sowie 10% des Rezeptwertes fällig. Kinder und Patienten mit Befreiungsausweis sind von der Zuzahlung befreit.

2. Bei privater Krankenversicherung

Privatversicherte sollten sich vor Beginn der Therapie bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob und in welchem Rahmen die Kosten der logopädischen Behandlung übernommen werden.

© Logopädie Neumüller || designed by Signatus